Gutachten

Es gibt Anlässe im Leben, bei denen eine kompakte Werteinschätzung Ihrer Immobilie nicht ausreichend ist. Als Sachverständiger für Immobilienbewertungen erstellt Herr Matthias Schulz Wertermittlungsgutachten für Ihre privaten Belange, zur Einreichung bei Behörden oder für gerichtliche Auseinandersetzungen.




Scheidung

Bei Ehescheidungen mit drohender gerichtlicher Auseinandersetzung muss der Immobilienwert i.d.R. mittels eines offiziellen Verkehrswertgutachtens eines Sachverständigen ermittelt werden.

Erbschaft

Erben Sie eine Immobilie setzt das Finanzamt den Immobilienwert für die Berechnung der Erbschaftssteuer fest. Zur Senkung der Erbschaftssteuer kann ein Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt dienlich sein.

Schenkung / Übertragung

Möchten Sie eine Immobilie zu Lebzeiten z.B. an Ihre Kinder übertragen, so muss ein Immobilienwert festgestellt werden (Schenkungssteuer). Die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens ist hier notwendig.

 Kauf

Ihr gutes Gefühl beim Kauf. Lassen Sie den Preis Ihrer Wunschimmobilie von uns mittels einer Wertexpertise oder eines Kurzgutachtens überprüfen.


 

Verkauf

Wertermittlung vor einem geplanten Verkauf z.B.  für Erbengemeinschaften, bei Scheidungen oder für Kaufinteressenten.

 Gericht / Behörden

Verkehrswertgutachten mit Relevanz ggü. Dritten. für alle private Belange, Vorlage bei Ämtern, Behörden, Kontakt mit Anwälten, Steuerberatern u.ä.